Zeitwertverlust
Da sich der Börsenkurs einer Option oder eines Optionsscheins aus dem inneren Wert und dem Zeitwert zusammensetzt, erleidet der Inhaber schon allem durch den Zeitablauf Verluste, wenn sich das Basisinstrument nicht in die gewünschte Richtung bewegt. Am Ende der Laufzeit ist der Zeitwert auf Null zusammengeschmolzen, das Optionsrecht hat also nur noch dann überhaupt einen »Wert«, wenn der Schein oder die Option im Geld notiert und einen (positiven) inneren Wert aufweist. Der Zeitwertverlust pro Zeiteinheit (Monat. Wache. Tag) wirkt sich natürlich umso stärker aus. je kurzer die Restlaufzeit des Optionsrechts Ist.
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