Wertaufholungsgebot
requirement to reinstate original values; Gebot der Rückgängigmachung von außerplanmäßigen Abschreibungen bei Wegfall der Gründe. - Kapitalgesellschaften unterliegen einem handelsrechtlichen W., durch das Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung planmäßiger Abschreibungen zu erfolgen haben. Nicht-Kapitalgesellschaften können den ehemals niedrigeren beizulegenden Wert beibehalten (§ 253 V HGB).
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