Währungsumstellung
Mit Wirkung vom 1.7.1990 wurde auf Grund des Vertrags über die Schaffung einer Währungs- Wirtschaftsund Sozialunion vom 18.5.1990 die Währung der DDR auf DM umgestellt. Der allgemeine Umstellungssatz für Guthaben betrug 1 DM für 2 Mark der DDR. Ein bevorzugter Umstellungssatz von 1:1 galt (1) für Personen, die nach dem 1.7.1976 geboren wurden, für Kontoguthaben im Betrag von bis zu 2000 Mark der DDR, (2) für Personen, die zwischen dem 2.7.1931 und dem 1.7.1976 geboren wurden, für Kontoguthaben im Betrag von bis zu 4000 Mark der DDR, (3) für Personen, die vor dem 2.7.1931 geboren wurden, für Kontoguthaben im Betrag von bis zu 6000 Mark der DDR. Guthaben, welche die bevorzugt umzustellenden Beträge überstiegen, wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt. Die Umstellung von Kontoguthaben juristischer Personen und sonstiger Stellen erfolgte ausnahmslos im Verhältnis 2:1. Zur Währungsumstellung auf den Euro ist es im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gekommen. Zunächst erfolgte mit Beginn der dritten Stufe ab 1.1.1999 die Buchgeldumstellung von DM auf Euro. Die DM-Münzen und DM-Scheine blieben zunächst alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel (als Denomination des Euro). Allgemeine Eigenschaft als Zahlungsmittel hat der Euro mit der Bargeldumstellung und der Ausgabe der Euro-Banknoten und Euro- Münzen am 1.1.2002 erlangt.
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