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                             Versteigerung (Auktion) Man unterscheidet folgende Typen: Die V. nach bürgerlichen Recht, die Zwangsversteigerung von Grundstücken und die öffentliche V. von im Zwangsverfahren gepfändeten beweglichen Sachen. Bei einer V. erhält das beste Gebot den Zuschlag. - V. sind wesentlicher Bestandteil der Bildung von Börsenkursen und auch bei der Emission von Geldmarktinstumenten. Letztere können mittels Mengen- oder Zinstendem im holländischen oder im amerikanischen Verfahren emittiert werden.  
 
 
 
 
                        
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