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Verfügungsverbotrestraint on disposition. Durch ein V. wird die Verfügungsberechtigung eingeschränkt oder aufgehoben. Ein V. kann sich aus verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten ergeben, etwa aus einem eröffneten Insolvenzverfahren (§§ 80 f. InsO) oder der Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung (Pfändung).
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Weitere Begriffe : Stimmrechtsvollmacht | Callable Warrant | Discounted Cash Flow (DCF) Analysis | ||||||||||||||||||||||||||||
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