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Ausgabe 2014
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Verfügungsberechtigung

Verfügungsbefugnis, Verfügungsrecht, authorization to draw. Fähigkeit, über einen bestimmten Gegenstand eine wirksame Verfügung (die unmittelbare Einwirkung auf den Bestand eines Rechts durch Übertragung, Aufhebung, Belastung oder inhaltliche Änderung hat) zu treffen. Sie steht regelmäßig dem Inhaber des betreffenden Rechts zu, kann aber auch ohne das Völlrecht übertragen werden (z.B. beim verlängerten Eigentumsvorbehalt kann der Käufer das Eigentum gemäß § 185 BGB weiterveräußem, tritt dafür aber seine Kaufpreisforderung ab).





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