verdeckte Einlage
hidden contribution i.S.d. § 36a KStR Bezeichnung für die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteiles durch einen Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft, sofern diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Davon ist auszugehen, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns diesen Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte. Beispiele für v.E. sind u.a. der Forderungsverzicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft, die Zahlung erhöhter Preise oder die Überlassung von Vermögensgegenständen (Sachen und Rechte) unter Wert.
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