Verankerungsprinzip
beruhte auf dem Grundsatz, dass in Deutscher Mark denominierte Wertpapiere in erster Linie im Inland begeben werden sollten. Die Konsortialführung bei der Emission von DM- Wertpapieren ausländischer Emittenten sollte bei einer deutschen Bank verbleiben. Lag die Konsortialführung bei der deutschen Tochter einer Bank mit Sitz im Ausland, so sollten im Heimatland für Töchter deutscher Banken die gleichen Möglichkeiten bestehen. Zum 1.1.1999 wurde das V. aufgrund der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung gegenstandslos.
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