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Ausgabe 2014
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Unterzeichnung von Wertpapieren

Wertpapiere und Zwischenscheine mit teilweise vervielfältigter Unterschrift. Bei Aktien muss als gesetzlicher Vertreter der AG der Vorstand unterzeichnen. In den meisten Fällen unterzeichnet auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats, was viele Satzungen vorsehen. Schuldverschreibungen tragen die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter des Emittenten.





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