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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Unternehmenszusammenschluss

business combination. Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen. In Abhängigkeit von der gewählten Form des U. muss es nicht zwingend zu einer Aufhebung der rechtlichen Selbständigkeit der Unternehmen kommen. - 1.    Kooperation, cooperation. Bei der sog. Kooperation erfolgt der Zusammenschluss auf freiwilliger Basis, z.B. durch die Bildung von Gelegenheitsgesellschaften. Ziel ist die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Projektes oder einer vertraglich begrenzten Zahl von Projekten. Charakteristisch für die Kooperation ist die rechtliche Selbständigkeit sowie -in den nicht der vertraglichen Zusammenarbeit unterworfenen Bereichen- auch die wirtschaftliche Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen. - 2. Konzentration, concentration. Das Gegenteil der Kooperation ist die sog. Konzentration. Bei dieser Form des U. geht die wirtschaftliche Selbständigkeit der Unternehmen verloren, die rechtliche Selbständigkeit bleibt dagegen erhalten. Die Unternehmen unterstellen sich einer einheitlichen Leitung. Dabei kann es sich entweder um eine faktische Beherrschung handeln, in diesem Fall läge eine Mehrheitsbeteiligung vor, oder um einen Vertragskonzern, d.h. es würde ein Beherrschungsvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) abgeschlossen. - 3.    Fusion, Merger. Wird neben der wirtschaftlichen auch die rechtliche Selbständigkeit der Unternehmen aufgegeben, so handelt es sich um eine Fusion. - Durch einen U. kann es zu einer marktbeherrschenden Stellung kommen. Deswegen wurden gesetzliche Regelungen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geschaffen, die U. einschränken, wenn sie den freien Wettbewerb gefährden. Außerdem unterliegt die Bildung von Unternehmenskonzentrationen einer strengen Kontrolle (Fusionskontrolle). - Die Zielsetzungen von U. sind zahlreich: Oberziel ist i.d.R. die Gewinnmaximierung. Dies soll z.B. durch Rationalisierungseffekte, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder Minderung von Risiken erreicht werden. Synergieeffekte können auch im Beschaffungs-, Produktions-, Finanzierungs, oder Absatzbereich angestrebt werden. Daneben werden auch steuerliche Ziele verfolgt.





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