Unterbeteiligung
sub-participation. 1. Bei einer Emission durch ein Mitglied des Emissionskonsortium zum Verkauf weitergegebene Wertpapiere an ein Nichtmitglied. Das Nichtmitglied übernimmt dann, ähnlich wie beim Underwriting, das volle Absatzrisiko. - 2. Beteiligung an einer Gesellschafterstellung eines anderen, die als BGB- Innengesellschaft bezeichnet wird. Der Unterbeteiligte tritt dabei nach außen hin nicht in Erscheinung, sondern hat lediglich schuldrechtliche Ansprüchen gegenüber dem Gesellschafter, an dessen Beteiligung er partizipiert. Diese Form der Partizipation kann aus Steuer- oder gesellschaftsrechtlichen Gründen, wie z.B. im Erbfall oder zur Vermeidung von Splitterbeteiligungen gewählt werden.
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