Umlaufgrenze
issuing limit. Die U. bezieht sich i.d.R. auf die Wertpapieremissionen von Hypothekenbanken. Nach den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes dürfen bankeigene Wertpapiere, und zwar v.a. Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen nur in begrenzter Höhe emittiert werden. Die U. bestimmt sich hierbei v.a. durch die Höhe des Deckungsstocks und dient der Verminderung des Ausfallrisikos für Gläubiger bereits emittierter Wertpapiere.
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