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Ausgabe 2014
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Teilnahme am Börsenterminhandel der Eurex

participation in the forward trading on the Eurex. Zur T.a.B.d.E. bedarf ein Unternehmen sowie dessen Börsenhändler einer Zulassung durch die Börsengeschäftsführung der Eurex. Für ein Unternehmen setzt dies voraus, dass es gewerbsmäßig Termingeschäfte in Form von Eigen- bzw. Kundengeschäften abschließt und grundsätzlich über eine Mindesteigenkapitalausstattung in Höhe von 50.000 Euro verfügt. Ferner wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Termingeschäfte insbesondere durch Teilnahme am Clearingverfahren der Eurex Clearing AG sichergestellt ist und die technischen Anforderungen an das Eurex-System erfüllt sind. Die für die zugelassenen Unternehmen tätigen Börsenhändler werden zugelassen, wenn sie zuverlässig sind und die erforderliche berufliche Eignung aufweisen. Ein als Börsenteilnehmer zugelassenes Unternehmen kann zudem von der Börsengeschäftsführung der Eurex als Market-Maker zugelassen werden, sofern dessen Börsenhändler über die nötigen Handelskenntnisse zur Erfüllung der Market- Maker-Funktion verfugen.





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