Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Forwardbezeichnet ein dem Future identisch konzipiertes Instrument. F. werden zwischen zwei Parteien direkt abgeschlossen, also ohne Einbeziehung von Börsen. Folglich können F. den individuellen Bedürfnissen der Kontraktpartner angepasst werden, so dass auf die bei Futures nötige Standardisierung bzgl. Underlying, Kontraktwert, Fälligkeit, etc. verzichtet wird.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der AG | Sparkassen-Inhaberschuldverschreibung | Aufsichtssystem für den Wertpapierhandel | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |