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Tauschverwahrungexchangable securities deposit. Gemäß § 10 DepotG kann dem Hinterleger der Wertpapiere anstelle seiner hinterlegten Wertpapiere andere Wertpapiere derselben Art zurückgegeben werden, wenn der Hinterleger den Verwahrer ausdrücklich und schriftlich dazu ermächtigt. Die T. kommt nur bei der Sonderverwahrung vor, da sie bei der Sammel Verwahrung überflüssig ist.
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Weitere Begriffe : Inkasso | Pari Forward | Exchange | ||||||||||||||||||||||||||||
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