Stimmrechtsverletzung
Stimmrechtsmissbrauch, abuse of voting rights. Ausnutzung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung für eigene Interessen unter Hintenansetzung des Wohls der Gesellschaft. Der Aktionär ist gemäß dem Grundsatz Treu und Glauben zur Gesellschaftstreue verpflichtet (Treuepflicht des Aktionärs), d.h. die Entscheidungen sind im Gesamtinteresse zu fällen, wobei im Rahmen dessen auch die berechtigten Belange von Minderheiten zu berücksichtigen sind. Die Rechtsfolge mißbräuchlicher Stimmrechtsausübung ist die Nichtigkeit der Stimmabgabe. Außerdem können Beschlüsse, die auf der nichtigen Stimmabgabe beruhen, wegen Sondervorteilserstrebung angefochten werden (Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen) .
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|