Stückeverzeichnis
Depotschein, Num- memverzeichnis, list of securities deposited. Aufstellung über die vom Kommissionär für den Kunden angeschafften und verwahrten Wertpapiere, in der diese nach Wertpapiergattung, Nennbetrag, Nummern oder sonstigen Bezeichnungsmerkmalen gekennzeichnet sind. Das St. muss gemäß § 18 DepotG binnen einer Woche angefertigt und dem Kunden übersandt werden. Zu diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den darin bezeichneten Wertpapieren, soweit der Kommissionär über sie zu verfügen berechtigt ist, auf den Kommittenten über.
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