Sonderprüfungsbericht bei der AG
special audit report. Über das Ergebnis einer Sonderprüfung bei der AG hat der Sonderprüfer schriftlich zu berichten. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an einen Prüfungsbericht hinsichtlich Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und Unparteilichkeit zu beachten. Der Bericht ist unverzüglich dem Vorstand und zum Handelsregister einzureichen. Im Gegensatz zum normalen Prüfungsbericht ist jedem Aktionär auf Antrag eine Abschrift zu erteilen. Des weiteren muss der Bericht dem Aufsichtsrat vorgelegt werden und ist bei der Einberufung der nächsten Hauptversammlung als Gegenstand der Tagesordnung bekanntzumachen. Der Sonderprüfungsbericht darf auch Tatsachen enthalten, die der Gesellschaft schaden können, soweit sie die Hauptversammlung kennen muss, um den geprüften Sachverhalt zu beurteilen. Damit werden in diesem Fall eindeutig die Interessen der Aktionäre über die der Gesellschaft gestellt. Der Sonderprüfungsbericht enthält keinen Bestätigungsvermerk.
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