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Ausgabe 2014
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Schufa-Klausel

Schufa-clause; bezeichnet eine Erklärung, die jeder Bankkunde bei der Eröffnung von Konten und bei der Beantragung von Krediten und Bankbürgschaften abgeben muss. Der Kunde willigt damit ein, dass die Bank den gesetzlichen Regelungen entsprechend Positivdaten (Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung) und Negativdaten (nicht vertragsgemäßes Verhalten) zu seiner Person an die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) weiterleitet. Die der Schufa angeschlossenen Vertragspartner leiten daraus Erkenntnisse über die Kreditwürdigkeit des Kunden ab. Durch die Sch. wird demnach das Bankgeheimnis mit Zustimmung des Kunden durchbrochen.





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