Restwert
residual value. Der R. eines Gutes entspricht dem erwarteten Restverkaufserlös am Ende der Nutzungsdauer abzüglich der Aufwendungen für Abbau und Entsorgung. - Der R. wird von den Anschaf- fungs- und Herstellungskosten abgezogen, um die planmäßigen Abschreibungen zu ermitteln. Wird kein R. bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen berücksichtigt, korrigiert ein sonstiger betrieblicher Ertrag am Ende der Nutzungsdauer die zu hohen Abschreibungen während der Nutzungsdauer.
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