Rechte der Hauptversammlung der AG
rights of the shareholders ‘ meeting. Zu den Rechten der Hauptversammlung gehören die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Kapitalseite, die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG, die Bestellung des Abschlussprüfers und von Sonderprüfem, die Vornahme von Satzungsänderungen sowie der Beschluss über Kapitalmaßnahmen u.a. - Vgl. auch Hauptversammlungsbeschlüsse.
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