Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rechnungszinsfuß

assumed rate of interest. Versicherungsunternehmen legen den Teil der vereinnahmten Versicherungsprämien von kapitalbildenden Versicherungen, der nicht zur sofortigen Schadensregulierung und zur Betriebskostendeckung benötigt wird, am Kapitalmarkt an (Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen). Die zu erzielenden Erträge werden bereits bei der Prämienermittlung in Höhe des R. berücksichtigt, indem die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss als Rentenendwert der mit dem R. aufgezinsten und addierten laufenden Sparbeiträge des Versicherungsnehmers kalkuliert wird. Der R. stellt demnach eine garantierte Mindestverzinsung dar; i.d.R. übersteigen die tatsächlich erzielten Erträge diesen Wert. Der Versicherungsnehmer partizipiert an diesen zusätzlichen Erträgen durch die Überschussbeteiligung. Obwohl die Versicherungen den R. seit 1994 frei wählen können, wird zumeist ein Zinssatz von vier Prozent bestimmt. Bei zwischen 1987 und 1994 abgeschlossenen Verträgen betrug der R. obligatorisch 3,5 Prozent.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rechnungslegung im Konzern
 
Rechte der Hauptversammlung der AG
Weitere Begriffe : ECP | Währungskredite | Emissionsbilanz
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.