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Rangrücktrittwaiver of priority. Durch Vereinbarung eines R. bei Grundstücken wird das im Grundbuch festgelegte Rangverhältnis der Rechte an Grundstücken, z.B. Grundpfandrechte, dahingehend unterbrochen, dass sich ein Gläubiger verpflichtet, sein Recht gegenüber dem entsprechenden Schuldner erst geltend zu machen, wenn ein bestimmter anderer Gläubiger seine Rechte gegenüber dem selben Schuldner geltend gemacht hat.
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Weitere Begriffe : Vertragskonzern | Small Caps | Nennkapital | ||||||||||||||||||||||||||||
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