Rangverhältnis
order of preference. Das R. bestimmt bei Rechten an Grundstücken die Rangordnung dieser Rechte (z.B. Grundpfandrechte). Der Rang des Rechts ist entscheidend für den Wert des selben, da z.B. im Fall einer Zwangsversteigerung das Recht mit höherem Rang vor dem mit niedrigerem voll befriedigt wird. Die Rangordnung wird durch die Reihenfolge der Eintragungen bzw. durch das Datum der Eintragungen im Grundbuch festgelegt und kann durch eine Rangvormerkung, einen Rangvorbehalt oder einen Rangrücktritt geändert werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|