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Ausgabe 2014
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Publizitätspolitik

disclosure policy. P. ist das zielgerichtete Gestalten der Informationen über Tatsachen, die im Rahmen bestehender Publizitätspflichten öffentlich bekannt gegeben werden müssen. Ziel der P. ist es, die Erwartungen und Handlungen derjenigen zu beeinflussen, deren gesetzlich anerkanntes Informationsbedürfnis oder - interesse mit der Pflicht zur Publizität befriedigt werden soll. Die Grenzen der P ergeben sich aus der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Soweit diese dem zur Publizität Verpflichteten Wahl- oder Gestaltungsrechte bei der Bewertung der zu veröffentlichenden Tatsache einräumt, muss die P. entscheiden, ob und wie diese Rechte in Anspruch genommen werden. - Der wichtigste Bereich der P. ist die Bilanzpolitik. Zu ihr gehören alle Maßnahmen die von einem Unternehmen ergriffen werden können, um die Handelsbilanz (§§ 242 ff HGB) und die Steuerbilanz (§ 60 II Einkommensteuer- Durchführungsverordnung - EStDV) in formaler und materieller Hinsicht so zu gestalten, dass die Adressaten in ihrem Urteil und ihrem Verhalten in eine von dem Bilanzierenden gewünschte Richtung beeinflusst werden. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, dass die gesetzlich zulässigen Bilanzierungswahlrechte, Bewertungswahlrechte und Ansatzwahlrechte ausgeschöpft werden.





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