Privatbankier
private banker. Im Gegensatz zu Groß- und Regionalbanken charakterisiert den P. seine Eigenschaft als Unternehmer und damit seine kapitalmäßige Beteiligung und persönliche Haftung. In der Statistik der Deutschen Bundesbank werden die P. aber gemeinsam mit den Regionalbanken als Untergruppe der Kreditbanken geführt. Die vorherrschenden Rechtsformen sind die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Seit 1976 dürfen Privatbanken nicht mehr in der Rechtsform des Einzelkaufmanns gegründet werden. P. sind v.a. in großen Städten vertreten und richten ihr Angebot auf die vermögende Privatkundschaft und Firmenkunden aus. Ihre Dienstleistungen und Produkte können das ganze Spektrum der Bankgeschäfte umfassen. Oft sind P. aber auf bestimmte Produktbereiche spezialisiert, wie z.B. die Vermögensverwaltung. - Seit den 50‘er Jahren findet unter den P. ein Konzentrations- und Übernahmeprozess statt, so dass eine Vielzahl ehemaliger Privatbanken heute Tochtergesellschaften von Großbanken sind.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|