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Premium-MarginDer Stillhalter einer Optionsposition hat eine Premium-Margin zu hinterlegen. die bis zum Verfall oder zur Ausübung der Optionsrechte bestehen bleibt und die Kosten einer Glattstellung des Stilhalters zum Abrechnungspreis abdeckt. Die Premium-Margin wird laufend angepasst.
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Weitere Begriffe : Aktienrückkauf | Abschlag vom Börsenkurs | Bezugsrechtsnotierung | ||||||||||||||||||||||||||||
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