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Ausgabe 2014
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Prüfungsumfang

audit extent. Dieser ist so zu bemessen, dass beurteilt werden kann, ob am Prüfungsobjekt gesetzliche Bestimmungen und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beachtet worden sind. Ebenso muss der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen und darf keine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Seit Einführung des KonTraG ist der Prüfungsumfang dahingehend zu erweitern, dass festgestellt wird, ob ein Überwachungssystem (Überwachungssystem bei der AG) nach § 91 II AktG eingerichtet wurde und ob dieses für seine Aufgabe geeignet ist.





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