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Ausgabe 2014
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Prüfungsergebnis

audit result. Unter dem P. versteht man das abschließende Urteil eines Prüfungssubjekts über ein Prüfungsobjekt. Dieses Urteil wird in komprimierter Form dem entsprechenden Adressaten zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung des P. erfolgt entweder über den Prüfungsbericht, die Schlussbesprechung oder über den Bestätigungsvermerk. Welche Methode dabei angewandt wird, ist vor allem von den jeweiligen Adressaten, als auch von der Art der Prüfung abhängig.





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Prüfungspflicht
Weitere Begriffe : Investmentfonds | DSW | Hauptversammlungsteilnahme
 
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