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Pfandbriefgesetz (PfG, PfGes)bonds act, i.d.F. vom 09.09.1998. Das PfG enthält Regelungen über Schuldverschreibungen, die von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt unter der Bezeichnung Pfandbrief ausgegeben werden. Der Gesamtbetrag dieser Pfandbriefe muss, soweit sie sich im Umlauf befinden, in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein.
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Weitere Begriffe : Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder der AG | Personenhandelsgesellschaft | ECU Banking Association | ||||||||||||||||||||||||||||
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