Optionsscheine, nackte
naked warrants. Optionsscheine, die nicht als Teil einer Optionsanleihe oder eines Genussscheines, sondern eigenständig emittiert werden. Der Emittent von n.O. geht eine Stillhalter- position ein. Bei Ausübung von n.O. auf Aktien wird im Gegensatz zur Ausübung von Optionsscheinen, die in Verbindung mit einer Anleihe begeben werden, kein neues Aktienkapital geschaffen. N.O. können nach Art des Basiswertes (Aktien, Währungen, Zinsen und Waren) unterschieden werden. Sind die Optionsscheine bei Fälligkeit im Geld, kann die Erfüllung durch Lieferung von effektiven Stücken oder durch Cash Settlement erfolgen. - Vgl. auch CallOptionsschein, Put-Optionsschein und Optionsscheine, gedeckte.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|