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Ausgabe 2014
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Nochgeschäft

call/put of more, option to double. Bezeichnung für die Kombination eines Fixgeschäfts mit einem bedingten Termingeschäft. Ein Nochkäufer erwirbt bei einem N. mit dem Kauf einer Anzahl von Wertpapieren gleichzeitig das Recht auf Nachlieferung einer bestimmten weiteren Menge von Aktien der gleichen Gattung zum gleichen Preis. Der Nochkäufer spekuliert folglich auf steigende Kurse. Ein Nochverkäufer erwirbt bei einem N. gleichzeitig das Recht, eine bestimmte Menge von Aktien zu diesem Preis nochmals zu verkaufen. Er spekuliert auf fallende Kurse. Für dieses Recht zusätzliche Mengen kaufen oder verkaufen zu können werden Prämien fällig. Risiken aus N. können durch entsprechende Gegengeschäfte abgesichert werden. N. spielen heute kaum noch eine Rolle, da sie individuell vereinbart werden müssen und dadurch höhere Kosten verursachen. Sie können durch die Kombination von entsprechenden Standardgeschäften problemlos nachgebildet werden.





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