Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Nichterfüllung von Börsengeschäften

nonperformance of stock market transactions. Sofern eine Vertragspartei ein abgeschlossenes Börsengeschäft über Wertpapiere nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt, kann ihm die nichtsäumige Partei schriftlich unter Androhung der Zwangsregulierung eine Nachfrist für die Erfüllung setzen. Wird die Erfüllung nicht innerhalb dieser Frist nachgeholt, so hat der Nichtsäumige am Börsentag des Fristablaufs die Zwangsregulierung vorzunehmen. Bei ausdrücklicher Zahlungsverweigerung sowie Zahlungsunfähigkeit der säumigen Partei entfällt die Setzung einer Nachfrist, so dass die Zwangsregulierung vom Nichtsäumigen unverzüglich anzustreben ist. Die Zwangsregulierung erfolgt unter Vermittlung des skontroführenden Maklers durch Kauf bzw. Verkauf des betreffenden Wertpapiers zum festgestellten Einheitskurs. Bei fortlaufend notierten Wertpapieren erfolgt die Zwangsregulierung zum erstmöglichen fortlaufend notierten Kurs. Der Unterschiedsbetrag zwischen diesem Zwangsregulierungskurs und dem im Rahmen des Börsengeschäfts zugrunde gelegten Kurs ist derjenigen Partei sofort zu erstatten, zu dessen Gunsten er sich ergibt. Ferner hat die säumige Partei die übliche Maklergebühr, Portokosten, Spesen und den eingetretenen Zinsverlust zu ersetzen. - Vgl. auch Börsengeschäfte, Erfüllungsarten.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Nichtbesicherungsklausel
 
Nichthandelsbuchinstitut
Weitere Begriffe : Kurzbezeichnung der Wertpapiere | Embedded Option | Depot
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.