nachrangige Verbindlichkeiten
nachrangiges Haftkapital, subordinated liabilities. 1. Kapital, das betriebswirtschaftlich zwischen Eigenkapital und Fremdkapital steht. Es umfasst Verbindlichkeiten, die im Fall der Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt und im Fall der Liquidation der Gesellschaft vor dem Eigenkapital befriedigt werden. Nachrangige Gesellschafterdarlehen, Genussrechtskapital und nachrangige gestaltete Inhaberschuldverschreibungen sind Formen von n.V. - 2. Verbindlichkeiten von Kreditinstituten, die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen als Ergänzungskapital zweiter Klasse i.S.d. § 10 II, V KWG anerkannt werden und damit zum haftenden Eigenkapital eines Kreditinstitutes zählen. N.V. sind im Passivposten Nr. 9 der Bankbilanz auszuweisen.
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