Liquidation
1. Abwicklung. - 2. Skontration. Abwicklung von Termingeschäften an der Börse. Bei der L. wird nicht jedes Geschäft einzeln erfüllt, sondern es werden für jedes Papier alle Engagements mit den zu liefernden und abzunehmenden Beträgen gesammelt und anschließend saldiert. Der Börsenvorstand ermittelt dann den Liquidationskurs, zu welchem die Endsalden effektiv ausgeglichen werden. Kommt es zu Differenzen zwischen Abschluss- und Liquidationskurs werden diese untereinander ausgeglichen. - 3. Bezeichnung für die Auflösung bzw. den Verkauf von Vermögensgegenständen gegen flüssige Mittel.
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