Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Mindestnennwertminimum face value. Der M. bezeichnet den kleinsten möglichen Nominalwert, auf den emittierte Wertpapiere lauten können. - Im Zuge der Einführung des Euro wurde der für emittierte DM-Aktien geltende M. von fünf DM durch den für alle Euroländer geltenden M. von einem Euro abgelöst (§ 8 II AktG). - Vgl. auch Nennbetrag von Wertpapieren, nennwertlose Wertpapiere.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Vollausschüttung | Kernkonsolidierung | Laufzeit bei Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |