Masterswap-Vereinbarung
1. Masterswap agreements; Verträge, in denen vereinbart wird, dass alle existierenden Swap- Veträge mit einer Gegenpartei zusammengefasst werden. Eine gegenseitige Aufrechnung der durch die eingegangen Swaps entstandenen Gewinne und Verluste ist dadurch möglich. Eine M. ist zwischen zwei Parteien, die häufig Swap-Transaktionen abschliessen, besonders angebracht, da die erforderliche Dokumentation für einzelne Swap-Geschäfte erheblich verringert wird und somit auch Kosten gespart werden. - 2. Verfahren, bei dem Gewinne und Verluste aus Swaps mit einzelnen Kunden im Falle der Insolvenz der Bank gegeneinander verrechnet werden können. Da die so verrechneten Positionen wesentlich geringer als die Summe der Brutto-Positionen sind, verringert sich das von Banken für Swap-Risiken bereitzuhaltende Kapital.
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