Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Masseschuldendebt of the estate. Schulden bzw. Verbindlichkeiten, die bei einem Konkursverfahren (Konkurs) durch die Ausübung der gesetzlichen Tätigkeit des Konkursverwalters aufgrund von Rechtsgeschäften und -handlungen wie z.B. der Führung von Gerichtsprozessen zu Lasten der Konkursmasse entstehen. M. gehen den Forderungen der Massegläubiger vor.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Damnum | Richtlinien für den Druck von Wertpapieren | Indikator | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |