Marktaufsicht über den Börsenhandel
Aufsicht über den Börsenhandel, die Börsengeschäftsabwicklung, die Handelsteilnehmer und die elektronischen Hilfseinrichtungen der Börsen und damit Bestandteil der Börsenaufsicht. Sie wird durch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder und die HandelsÜberwachungsstellen der Börsen sowie die Börsengeschäftsführungen ausgeübt. Eine im wesentlichen auf die Bekämpfung von Insidergeschäften und die Überwachung der den Marktteilnehmern obliegenden Publizitäts-, Melde- und Veröffentlichungspflichten beschränkte Marktaufsicht obliegt zudem dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). - Vgl. auch Rechtsaufsicht über die Börsen und Aufsichtssystem für den Wertpapierhandel.
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