Lieferbarkeitsprüfung von Wertpapieren
Eine L.v.W. wird von der depotführenden Bank für den Erwerber der Wertpapiere durchgeführt, da der Erwerber jederzeit die Lieferung ordnungsgemäßer effektiver Stücke verlangen kann. Im Normalfall der Eigentumsübertragung an Wertpapieren durch eine elektronische Umbuchung innerhalb der Wertpapiersammelbank ist diese Prüfung nicht erforderlich, da das Wertpapier im Sammeldepot der Bank verbleibt. - Vgl. auch Effektenlieferung, lieferbare Wertpapiere.
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