Konvertierung (einer Anleihe)
Konversion; converting of debt securities. Prozess der nachträglichen Änderung des Zinssatzes eines festverzinslichen Wertpapiers zur Anpassung an eine veränderte Marktsituation. Eine K. erfolgt i.d.R. auf freiwilliger Basis. Eine Besserstellung der Anleihegläubiger, i.S. einer Zinskonversion nach oben, kann durch eine entsprechende Erklärung des Schuldners erfolgen. Eine Zinskonversion nach unten kann nur vorgenommen werden, wenn dies die Anleihebedingungen vorsehen oder eine gesetzliche Zwangskonvertierung erfolgt. Eine indirekte (defacto) Zinskonvertierung nach unten liegt vor, wenn der Schuldner ein vorzeitiges Kündigungsrecht geltend macht und den Altgläubigem neue Anleihen zu einem Vorzugspreis mit niedrigerem Kupon anbietet.
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