kleine Aktiengesellschaft
small stock corporation. Im Jahre 1994 hat der Gesetzgeber das Aktiengesetz reformiert, um die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) auch für mittel ständische Unternehmen attraktiver zu machen. Hat die AG eine geringe Größe, enthält das Gesetz gewisse, aber nicht sehr weitreichende Erleichterungen. Die geringe Größe wird anhand verschiedener Kriterien festgestellt, z.B. der Zahl der Gesellschafter. - Erleichtert wurde insbesondere die Gründung. So kann jetzt eine Person die AG errichten, während man früher mindestens fünf Gründer benötigte (§ 2 AktG). - Vgl. auch kleine Kapitalgesellschaft.
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