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KleinaktionärMinderheitsaktionär, small shareholder, minority shareholder. Ein Aktionär wird als K. bezeichnet, wenn er nur einen geringen Anteil an der Gesellschaft hält und die Geschäftsleitung auf seine Unterstützung nicht angewiesen ist. - Gegensatz: Großaktionär.
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Weitere Begriffe : Vermögensteuer | Leverage Funds | Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften e.V. (BVI) | ||||||||||||||||||||||||||||
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