Kapitalmarktpolitik
capital market policy; wird weitestgehend von der Regierung und der Notenbank eines Landes festgesetzt. Sie umfasst in erster Linie die Festlegung einheitlicher und stabiler Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt. Hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Banken- und Börsenaufsicht von zentraler Bedeutung, wobei ein funktionierendes und transparentes Rechtssystem, ebenso wie eine stabilitätsorientierte Geldpolitik unabdingbare Voraussetzungen darstellen. Die Notenbank übernimmt im Allgemeinen dabei eine Koordinationsfunktion. Es soll eine optimale Allokation der knappen volkswirtschaftlichen Ressourcen gesichert werden. Daneben nutzt der Staat aktive Steuerungsinstrumente, um zuvor in politischen Entscheidungsprozessen definierte Zielsetzungen zu erreichen. Hierzu gehören Maßnahmen der Sparförderung, wie bspw. vermögenswirksame Leistungen, aber auch der Schutz der Spareinlagen (Einlagesicherungseinrichtungen).
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