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Banklexikon
Ausgabe 2014
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vermögenswirksame Leistungen

employment benefits to encourage capital formation. Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer in eine der im Vermögensbildungsgesetz genannten Anlagemöglichkeiten anlegt. Zum begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Zu den Anlageformen, auf welche eine Übertragung erfolgen darf, zählen Spar-, Wertpapierspar- und Bausparverträge, Lebensversicherungen und Vermögensbeteiligungen. - Der Staat unterstützt diese Bildung finanzieller Rücklagen indem er im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmer-Sparzulage, die je nach Anlageform zehn oder zwanzig Prozent beträgt, und/oder eine Wohnungsbauprämie in Höhe von zehn Prozent auf die v.L. zahlt. Die maximale Höhe der geförderten v.L. beträgt zur Zeit 408 Euro, bei Bausparverträgen 480 Euro. - Die v.L. sind grundsätzlich freiwillig oder im Tarifvertrag geregelt. Werden v.L. nicht vom Arbeitgeber geleistet, ist jeder Arbeitnehmer berechtigt vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser die v.L. vom Gehalt des Arbeitnehmers überweist. - Vgl. auch Vermögensbildungspolitik.





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