Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

amortisation, reduction of capital by redemption of shares. Form der Kapitalherabsetzung, die entweder durch den Erwerb eigener Aktien oder durch zwangsweises Einziehen von Aktien erfolgt und in den §§ 237-239 AktG geregelt ist. Die K.d.E.v.A. kann der Beseitigung von Verlusten oder der Rückzahlung von Kapital dienen Der Erwerb eigener Anteile ist dabei nicht auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals beschränkt, die üblicherweise beim Rückkauf eigener Aktien besteht. Der Kauf ist allerdings nur zulässig, wenn dies die Hauptversammlung der AG vorher beschlossen hat (§ 71 I Nr. 6 AktG). Das zwangsweise Einziehen von Aktien muss durch die Satzung legitimiert sein und hat nach den Regeln der ordentlichen Kapitalherabsetzung zu erfolgen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kapitalherabsetzung
 
Kapitalimport
Weitere Begriffe : Put-Call-Ratio | Höchstkurs | Commodity Research Bureau Futures Index
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.