Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen
capital increase by non-cash contribution; Form der Kapitalerhöhung gegen Einlagen, bei der einer Kapitalgesellschaft neue Mittel in Form von Sachwerten zugeführt werden. Als Sacheinlagen können dabei einerseits einzelne bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände eingebracht werden, andererseits ist auch die Zuführung ganzer Betriebe (Verschmelzung durch Aufnahme) möglich. Das Beschlussformular muss dabei detailliert den Gegenstand der Sacheinlage, die Person, von der die Gesellschaft den Gegenstand erwirbt, und den Nennbetrag der resultierenden Aktien auflisten.
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