Joint Venture
Gemeinschaftsunternehmen; Bezeichnung für eine Form der Kooperation zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Die Gesellschafter gründen ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das J.V., das im gemeinsamen Interesse bestimmte Projekte durchführen soll. Im Kooperationsvertrag werden z.B. Vereinbarungen über das einzubringende Kapital, das zu liefernde Know-how und die Gewinnverteilung getroffen. Häufig sind J.V. bei Investitionen im Ausland anzutreffen, sei es, um die Marktkenntnis und die Vertriebsstrukturen eines einheimischen Unternehmens zu nutzen, sei es, weil der lokale Gesetzgeber die Errichtung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen beschränkt. Weiteres Ziel von J.V. im In- und Ausland ist die Realisation von Synergieeffekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Produktion und Absatz.
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