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Banklexikon
Ausgabe 2014
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International Accounting Standards (IAS)

sind Verlautbarungen des International Accounting Standards Committee (IASC). Diese 1973 in London gegründete Institution bemüht sich um eine Verbesserung und weltweite Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards und Methoden zur Aufstellungen von Jahresabschlüssen. Bis Ende April 2000 wurden ca. 40 IAS verabschiedet. Rechnungslegungsund Offenlegungsvorschriften werden nach IAS grundsätzlich großen- und rechtsformunabhängig vorgegeben. - Das IASC hat keine unmittelbare Autorität die Anwendung der IAS vorzuschreiben. Vielmehr haben sich die Mitglieder verpflichtet, die Umsetzung der IAS in ihren eigenen Ländern voranzutreiben. Nach Verabschiedung der mit der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) vereinbarten Core Standards in 1998, hat diese die Empfehlung ausgesprochen, die IAS als Voraussetzung für die internationale Börsenzulassung anzuerkennen. Weltweit ist eine steigende Tendenz zu erkennen, dass bei der Erstellung von Jahresabschlüssen auf die IAS zurückgegriffen wird. Die Möglichkeit, befreiende Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen hat diese Entwicklung gefördert. Die Bedeutung der IAS wird stark von der Entscheidung der Securities and Exchange Commission abhängen, ob sie IAS für eine Notierung an amerikanischen Börsen zulassen. Hier ist bisher kaum ein Entgegenkommen zu erkennen, wenngleich die Prüfung zugesagt ist. - IAS sind hinsichtlich ihrer Entstehung und inhaltlichen Ausgestaltung den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) ähnlich. IAS versuchen jedoch grundsätzliche Regelungen zu finden, während die GAAP detaillierter sind. Bei den Zielen und Basisgrundsätzen ist insbesondere die Fair Presentation (wirtschaftlich angemessene Darstellung) zu beachten. Im Gegensatz zu den GAAP ist die Fair Presentation als sog. Overriding Principle zu verstehen, so dass in den (seltenen) Fällen, in denen die Befolgung einzelner IAS irreführend ist, auf die Anwendung dieser verzichtet werden kann.





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