| 
				
                                
                                
                                
                             Inkassogeschäft Einzugsgeschäft, collection business; Bezeichnung für den durch Banken auf der Basis eines Geschäftsbe- sorgungsvertrages ausgeübten Einzug (Inkasso) von Forderungen. Je nach Art des zugrundeliegenden Forderungspapiers gibt es Scheck-, Wechsel-, Lastschriften-, Quittungsund Dokumenteninkassos, sowie das Inkasso von Zins- und Dividendenscheinen und fälliger Schuldverschreibungen. Für den Einzug erhebt die Bank eine Inkassoprovision.  
 
 
 
 
                        
                          | << vorhergehender Fachbegriff |  | nächster Fachbegriff >> |  
                          |  |  |  |  |